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   BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70   

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https://dejure.org/1972,3791
BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70 (https://dejure.org/1972,3791)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1972 - 1 RA 233/70 (https://dejure.org/1972,3791)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1972 - 1 RA 233/70 (https://dejure.org/1972,3791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsleistungen an Kirchenbedienstete - Sozialgerichtsverfahren - Auslegung kirchenrechtlicher Richtlinien - Fiktive Nachversicherung - Deutscher öffentlicher Dienst - Dienst eines Geistlichen - Ostpfarrer - Auscheiden aus der Landeskirche - Pfarrer in der APU - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und ebenso die Versicherungsträger sind demnach durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV nicht gehindert, zu prüfen und zu entscheiden, ob der Kläger unter Beachtung seiner kirchendienstrechtlichen Stellung als Pfarrer für die Zeit vor dem 9. Mai 1945 gem. Art. 6 § 18 FANG als nachversichert gilt (vgl. hierzu BSG 16, 289, 291).
  • BSG, 17.03.1970 - 11 RA 319/67

    Ausländisches Gebiet - Angliederungsgebiete - Geltung deutschen Rechts

    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Zwar ist die Zeit der Beschäftigung des Klägers als Geistlicher im Memelgebiet vom 1. Mai 1939 an keine Beschäftigungszeit im Sinne des § 16 FRG, da dort zur Zeit dieser Beschäftigung deutsches Recht gegolten hat und angewandt worden ist (BSG 31, 88).
  • BSG, 10.02.1972 - 1 RA 121/71

    Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen - Pflicht zur Nachversicherung für die

    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Scheidet z. B. versicherungsfrei Beschäftigte aus der letzten sich anschließenden, den Aufschub begründenden Beschäftigung aus und wird ihm oder seinen Hinterbliebenen auf Grund dieses letzten versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses lebenslängliche Versorgung gewährt, so findet keine Nachversicherung statt (vgl. Urteil des Senats vom 10.2.1972 - 1 RA 121/71 -).
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 71/69
    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Auch beim nicht unmittelbaren Übertritt spätestens nach einem Jahr (§ 9 Abs. 1 Buchst. a BeitragsnachentrichtungsVO) wird vorausgesetzt, daß im Zeitpunkt des Ausscheidens der erkennbare Wille, die tatsächliche Möglichkeit und auch eine begründete Aussicht bestanden haben, daß der Ausgeschiedene innerhalb eines Jahres in eine andere versicherungsfreie Beschäftigung übertritt (Köhler, Nachversicherungsrecht 1953 S. 102; Brackmann aaO, S. 626 q; Hanow/Lehmann/Bogs, aaO § 1403 Rdnr. 15; aA VerbandsKomm. 5. Aufl. § 1242 a RVO Anm. 12, 1 e, vgl. auch das Urt. des Senats vom 17.11.1970 - 1 RA 71/69 zum "probeweisen Übertritt".) Auch an diesen Voraussetzungen fehlt es.
  • BSG, 17.03.1967 - 11 RA 164/66

    Beamtenrechtliche Versorgung - Leistungsgewährung an Geistlichen - Kirchendienst

    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Sie erfüllt also nicht das Merkmal der lebenslänglichen Versorgung (vgl. hierzu BSG 26, 181 = SozR Nr. 2 zu § 18 FRG).
  • BSG, 24.11.1965 - 1 RA 166/62

    Gesetze zur Neuregelung der Rentenversicherung - Sachlicher Geltungsbereich der

    Auszug aus BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70
    Nach den Grundsätzen der Nachversicherung war dies derjenige, bei dem der versicherungsfrei Beschäftigte in dem entlohnten und persönlich sowie wirtschaftlich abhängigen und an sich rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat (vgl. zu den Grundgedanken der Nachversicherung BSG 24, 106 ff), wobei die persönliche Abhängigkeit (Anstellung, Ernennung, Dienstaufsicht) vorrangige Bedeutung hat, wenn persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem anderen nicht in einer Person zusammentreffen (Brackmann aaO S. 626 n).
  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87

    Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und

    Das Gesetz verwendet diesen Begriff in einzelnen Bestimmungen nicht in stets gleicher Bedeutung (Urteile des erkennenden Senats vom 20. April 1972 in BSGE 34, 136, 140 = SozR Nr. 1 zu Art. 6 § 18 FANG und in BSGE 34, 153, 154 = SozR Nr. 6 zu § 17 FRG).

    Der Begriffsinhalt läßt sich nur nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Gesetzesvorschrift ermitteln (Urteile des erkennenden Senats vom 20. April 1972 aaO).

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. April 1972 (aaO) zu Art. 6 § 18 Abs. 1 FANG bzw § 17 Abs. 2 FRG ausgeführt hat, zeigt die Entstehungsgeschichte des § 17 Abs. 2 FRG im Zusammenhang mit der des Art. 6 § 18 FANG, daß die Beschäftigung der Geistlichen im Dienst der als öffentlich-rechtliche Korporationen anerkannten Religionsgesellschaften öffentlicher Dienst iS dieser Vorschriften ist.

  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/84

    Übertritt in eine probeweise Beschäftigung - Beschäftigung auf Probe -

    innerhalb einer angemessenen Übergangszeit - der Jahresfrist der ersten Alternative - zu rechnen ist, wenn nämlich der Ausgeschiedene von Anfang an wieder eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen beabsichtigt und dafür, daß dies binnen Jahresfrist gelingt, begründete Aussichten und Möglichkeiten bestehen (BSGE 34, 136, 150).
  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund -

    Nach seinen Entscheidungen vom 20. April 1972 (BSGE 34, 136, 150 und 153, 159; vgl ferner BSGE 35, 183, 186) setzt eine vorübergehende Unterbrechung voraus, daß beim Ausscheiden aus der Beschäftigung der erkennbare Wille, die Möglichkeit und begründete Aussicht zur Rückkehr zum Dienstherrn bestanden und daß später die versicherungsfreie Beschäftigung tatsächlich wieder aufgenommen worden ist.
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